Arbeitsdienst

Definition

Der Arbeitsdienst ist eine in der Vereinssatzung verankerte Pflicht der Mitglieder, jährlich eine bestimmte Stundenzahl für den Verein zu leisten — etwa Zaunreparatur, Platzpflege oder Turnierhelferdienste.

Rechtlich zulässig ist er, wenn er in der Satzung geregelt ist und eine Ersatzzahlung für nicht geleistete Stunden vorgesehen ist. Die Höhe muss angemessen bleiben und darf keinen Strafcharakter haben.

Praktisch scheitert der Arbeitsdienst fast immer an derselben Stelle: Niemand weiß verlässlich, wer wie viele Stunden geleistet hat. Eine nachvollziehbare Erfassung entschärft den Konflikt mehr als jede Diskussion in der Mitgliederversammlung — mehr dazu im Beitrag zum Digitalisieren eines Reitvereins.

Verwandte Begriffe

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