Auftragsverarbeitung (AVV)

Definition

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet. Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein schriftlicher Vertrag Pflicht.

Typische Fälle im Reitbetrieb sind Stallsoftware, Hosting-Anbieter, Newsletter-Dienste und externe Lohnbuchhaltung. Verantwortlich bleibt immer der Betrieb oder Verein — der Dienstleister handelt nur weisungsgebunden.

Der Vertrag regelt Zweck und Dauer der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie den Umgang mit Unterauftragnehmern. Fehlt er, liegt ein Verstoß vor, der unabhängig von einem tatsächlichen Datenleck bußgeldbewehrt ist.

Verwandte Begriffe

DSGVO im StallbetriebSoftware as a Service (SaaS)Rollensystem

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