Einstellervertrag

Definition

Der Einstellervertrag regelt die Unterbringung und Versorgung eines fremden Pferdes in einem Betrieb. Er legt Leistungen, Kosten, Haftung und Kündigungsfristen zwischen Stallbetreiber und Pferdebesitzer fest.

Rechtlich ist der Einstellervertrag ein gemischter Vertrag mit miet-, dienst- und verwahrungsrechtlichen Elementen. Praktisch entscheidend sind vier Punkte: welche Leistungen genau enthalten sind (Fütterung, Einstreu, Weidegang, Zusatzleistungen), wie abgerechnet wird, wer bei Krankheit des Pferdes entscheidet und mit welcher Frist gekündigt werden kann.

Häufigste Konfliktquelle ist der Leistungsumfang: Was für den Betrieb selbstverständlich ist, ist es für den Einsteller nicht zwingend. Eine schriftliche Leistungsbeschreibung verhindert die meisten Auseinandersetzungen. Der Vertrag gehört als Dokument ins Pferdeprofil.

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